Liebe Community, folgender Fall der mich direkt betrifft
Person A: wohnt (Hauptwohnsitz) und arbeitet in Wien
Person B: wohnt (Hauptwohnsitz) in Villach und arbeitet in Klagenfurt
Sie befinden sich in einer Partnerschaft und wollen deshalb gemeinsam in eine Wohnung mit Hauptwohnsitz in Klagenfurt ziehen. Person A würde die Arbeit in Wien behalten und dementsprechend die aktuelle Hauptwohnsitzwohnung zu einer Zweitwohnsitzwohnung ummelden (arbeitsbedingt).
Person B hat Einkünfte über 6.000€ im Jahr.
Nun die Frage: handelt es sich hierbei auch noch um doppelte Haushaltsführung und kann dementsprechend die Zweitwohnung steuerrlich als Werbungskosten abgesetzt werden?
Denn in diesem Fall wird ja nicht eine Wohnung arbeitsbedingt in Wien angemietet sondern umgemeldet. Ich finde dazu leider keine vergleichbaren Fälle geschweige denn Antworten.
Danke im Voraus! |