Fahrzeuge für Personenbeförderung (Taxi, Leichenwagen, ...) kann man auf 3 Jahre abschreiben.
Bei gebraucht gekauften Fahrzeugen ist evtl. die Abschreibung des Vorbesitzers zu übernehmen, bzw. die Restnutzungsdauer auf die 8 Jahre zu ergänzen.
Ist das gebrauchte Fahrzeug schon abgeschrieben, ist trotzdem noch eine Restnutzungsdauer von 2 Jahren anzunehmen.
Ausgehend von diesen allgemeinen Regelungen liegen Sie mit 2 oder 3 Jahren AfA richtig.
LG Jeannie
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