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Verfasst von: Joe am 29.11.2023 10:35
 


THEMA:  AFA für Pkw für Personenbeförderung

Liebe Community,

 

Ich habe eine Frage bezüglich mindest Nutzdauer AFA für Abschreibung Pkw für Taxiunternehmen. Ich habe überall gelesen, dass es von dem 8 Jahre ausgenommen sind. Wie ist in dem Fall das mindest Nutzdauer? Wenn man zb. ein gebrauchtes pkw kauft, die drei Jahre alt ist? Wie wird das berechnet? ( Der Pkw wird zu mehr als 80% zu Personenbeförderung verwendet (TAXI) ).

Vielen Dank,

Mit freundlichen Grüßen 

Joe

Verfasst von: Jeannie am 06.12.2023 08:09
 


THEMA:  AFA für Pkw für Personenbeförderung

Fahrzeuge für Personenbeförderung (Taxi, Leichenwagen, ...) kann man auf 3 Jahre abschreiben.

Bei gebraucht gekauften Fahrzeugen ist evtl. die Abschreibung des Vorbesitzers zu übernehmen, bzw. die Restnutzungsdauer auf die 8 Jahre zu ergänzen.

Ist das gebrauchte Fahrzeug schon abgeschrieben, ist trotzdem noch eine Restnutzungsdauer von 2 Jahren anzunehmen.

Ausgehend von diesen allgemeinen Regelungen liegen Sie mit 2 oder 3 Jahren AfA richtig.

LG Jeannie

 

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