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Verfasst von: Michael am 18.12.2023 10:21
 


THEMA:  Einnahmen/Ausgaben Rechnung

Guten Tag!

ich bin selbständig (technischer Handel) und habe nur B2B Kunden, stelle daher nur Rechung mit USt. aus.

Muss ich daher als Selbständiger auch für meine anderen Geschäftsfelder (Beratung, Handelsvertreter, Vermietung) auch aller Rechnungen mit USt. ausstellen?

Ich habe auch noch ein geringfügiges Einkommen als Angestellter. 

Wird mein Gewinn mit oder ohne USt. ermittelt (netto oder brutto)?

Muss ich für meine verschiedenen Tätigkeiten immer eine getrennte E/A führen?

Werden km-Geld und Diäten netto oder brutto in der E/A berücksichtigt?

Vielen líeben Dank im Voraus,

lg Michael

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.12.2023 10:47
 


THEMA:  Einnahmen/Ausgaben Rechnung

Lieber Michael,

 

das sind viele Fragen:

ich biete Ihnen dazu eine kostenlose Erstberatung an. Gerne auch per Zoom.

Bitte rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren.

 

01 533 16 37

 

mfg

Mag. Veronika Weiß

 

Verfasst von: HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH am 06.02.2024 16:13
THEMA:  Einnahmen/Ausgaben Rechnung

Lieber Michael,

Wenn Sie als Einzelunternehmer umsatzsteuerpflichtig sind - sein wollen - dann müssen Sie auf alle Leistungen und Lieferungen Umsatzsteuer verrechnen, können sich daber dafür im Gegenzug Vorsteuer abziehen.

Der Gewinn ist vom Nettobetrag aus zu rechnen, allerdings müssen Sie die vereinnahmten Umsatzsteuern an das Finanzamt laufend abführen und dafür auch laufend (mindestens quartalsweise) Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Werden diese nicht gemacht, drohen dafür Strafen.

In den Gewinn geht nur der Nettoumsatz, davon können Sie entweder die anteiligen Echtautokosten oder Kilometergeld abziehen - was von beiden, hängt von der betrieblichen Gesamtnutzung des Fahrzeugs ab. Ebenso können Sie Diäten als Betriebsausgaben abziehen, dafür müssen Sie allerdings REiseabrechnungen erstellen, in denen jede einzelne REise dargestellt wird mit Beginn, Ende, Ziel und REisegrund.

Sie können alle Einnahmen und Ausgaben in einem Betrieb - einer Abrechnung - durchführen und müssen nicht jeweils eine eigene E/A führen.

Ausgenommen ist die Vermietung - diese stellt keine betriebliche Einnahme dar sondern eine Vermietung und Verpachung und muss vom Ergebnis her seperat ermittelt werden.

ich würde Ihnen dringend raten, einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, da dies doch ein komplexerer Fall in der Abwicklung ist. Die Kosten werden nicht sehr überbordende sein, aber die Folgen für fehlerhafte Meldungen wären das gegebenenfalls schon.

Lieben Gruß
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
Ihr Steuerberater

 

 

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