Hallo, folgender Geschäftsfall:
ich bekomme für die Vermittlung eines Kunden von einer Firma eine Provision. Zusätzlich bin ich berechtigt diese Dienstleistung im Namen der Firma an den Kunden zu verkaufen sowie bin zum Inkasso berechtig. Der Betrag wird vom Kunden an mich bezahlt, ich behalte meine Provision ein und leite den Rest an die Firma weiter. Für die einbehaltene Provision wird von mir eine Rechung an die Firma gestellt.
Ich möchte meinem Kunden nun einen Teil meiner Provison als Rabatt auf die Dienstleistung weiter geben. Wie kann dieser Rabatt als Ausgabe geltend gemacht werden, darf in diesem Fall ein Eigenbeleg erstellt werden?
Vielen Dank. Dominik |