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Verfasst von: christian k am 11.01.2024 10:33
 


THEMA:  Einnahmen Ausgaben Rechner

Hallo,

ich mache Eingaben -Ausgaben-Rechnung und weiß, dass grundsätzlich das Datum des Geldeingangs für die Buchung ausschlaggebend ist. Gibt es eine Ausnahme, wenn ich die gesamte Leistung im Jahr 2023 erbracht habe, ich aber das Geld erst am 11.01.2024 bekommen haben. Kann ich diese Rechnung auch noch im Jahr 2023 verbuchen?

Vielen Dank!

Verfasst von: Mark am 11.01.2024 23:44
 


THEMA:  Einnahmen Ausgaben Rechner

Nein, wie Sie schon schreiben zählt bei E/A-Rechner der Geldeingang - sprich ist mit 2024 zu verbuchen. Bei Bilanzierern zählt das Leistungsdatum.

Verfasst von: HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH am 06.02.2024 16:02
THEMA:  Einnahmen Ausgaben Rechner

Lieber Anfragender,

Es gibt bei der Einnahmen-Ausgabenrechnung eine Nachlauffrist von 15 Tagen. Allerdings gilt diese nur für laufende Zahlungen - also beispielsweise monatlichen GEbühren. Wenn es sich aber um Einmalleistngen handelt, dann ist nach dem tatsächlichen Zufluss zu gehen.

mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
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