Hallo,
ich mache Eingaben -Ausgaben-Rechnung und weiß, dass grundsätzlich das Datum des Geldeingangs für die Buchung ausschlaggebend ist. Gibt es eine Ausnahme, wenn ich die gesamte Leistung im Jahr 2023 erbracht habe, ich aber das Geld erst am 11.01.2024 bekommen haben. Kann ich diese Rechnung auch noch im Jahr 2023 verbuchen?
Vielen Dank! |