Guten Abend,
In meiner neuen Arbeitsstelle (Werkstatt und Gebrauchtwagenhandel) bin ich auch zuständig Rechnungen zu schreiben. Ich habe die Buchhaltung in reinem anderen Bereich gelernt und leider findet mein AG keine Zeit, mir folgendes verständlich zu erklären:
In welchen Fällen wird bei Ankauf/Verkauf/Eintausch, die USt verrechnet und in welchen Fällen nicht?
Wenn wir einen PKW ankaufen und für diesen USt bezahlt haben, kommt im Falle des Weiterverkaufs, die Differenzbesteuerung zum Tragen, haben wir netto gekauft, ist auch der Weiterverkauf netto, daran soll ich mich orientieren.
Jedoch verstehe ich einfach nicht, warum manche PKW netto, manche brutto angekauft werden und bei Eintausch/Inzahlungnahme, grundsätzlich netto verrechnet wird.
Könnte mir das jemand anhand von verständlichen Beispielen erklären, damit ich mich zukünftig nicht mehr bei unserer Steuerberatung blamieren und korrigieren muss? Leider ist dort niemand bereit mir das Thema zu erklären.
Danke vorab!
|