Lieber Florian,
Die umsatzsteuerliche Begünstigung für Kleinunternehmer ist nur für Personen anwendbar, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Wenn Sie allerdings Ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegen, dann ist dies nicht der Fall.
Sie versteuern die Mieteinnahmen gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich. In Spanien wird dann der WErt zur Progressionsberechnung herangezogen, also für das Finden des Steuersatzes.
Die Hinzurechnung in Österreich dient ebenfalls dem Findes des Steuersatzes.
mit besten Grüßen Claudia Hochweis www.hochweis.at Ihr Steuerberater
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