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Verfasst von: Doris K. am 09.02.2024 08:50
 


THEMA:  Kassaeingangsbeleg vs. Rechnung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin neue Selbstständige (Yogatrainerin) und mache eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Da ich meine Einnahmen hauptsächlich bar einnehme, stelle ich einen Zahlungseingangsbeleg aus (Kassa-Eingang). Seit Jänner bin ich nun auch SVS-Gesundheitspartner und muss für die Teilnehmer, die es benötigen auch eine Rechnung (mit Name und Adresse) ausstellen. Kann/Muss ich dann beides ausstellen? Und ist es in Ordnung, dass ich dann nur für jene eine detaillierte Rechnung ausstellle die es benötigen? Dh ich hätte zB 20 Kassaeingangsbelege und zu 2 davon eine detaillierte Rechnung mit Hinweis dass sie bereits bezahlt wurden.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst von: Jeannie am 13.02.2024 12:06
 


THEMA:  Kassaeingangsbeleg vs. Rechnung

Das klingt okay. Sie dürfen beides für die selbe Zahlung ausstellen, z. B. wenn Sie nachträglich die detailierte Rechnung ausstellen. Oder wahlweise Zahlungseingang oder detailierte Rechnung, je nach Bedarf. 

Bei Bareinnahmen sind besonders zwei Gesetzesregelungen zu beachten:

Für Beträge über € 400,- müssen Sie auch beim handgeschriebenen Kassa-Block Name und Adresse des Kunden angeben und bei USt.-Pflicht nicht nur den Steuersatz, sondern auch Nettoentgelt und Steuerbetrag. Bei Kleinbetragsrechungen unter € 400,- ist das nciht nötig.

Betragen Ihre Bareinnahmen im Jahr mehr als € 7500,-, benötigen Sie vermutlich eine Registrierkasse (Manipulationsschutz). Informationen über die Grenzwerte und Ausnahmen gibt es bei der WKO. Überlegen Sie deshalb, ob Sie nicht lieber grundsätzlich zu Rechnungen mit Zahlschein wechseln bzw. auf Online-Zahlungen hinweisen.

LG Jeannie

 

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