Das klingt okay. Sie dürfen beides für die selbe Zahlung ausstellen, z. B. wenn Sie nachträglich die detailierte Rechnung ausstellen. Oder wahlweise Zahlungseingang oder detailierte Rechnung, je nach Bedarf.
Bei Bareinnahmen sind besonders zwei Gesetzesregelungen zu beachten:
Für Beträge über € 400,- müssen Sie auch beim handgeschriebenen Kassa-Block Name und Adresse des Kunden angeben und bei USt.-Pflicht nicht nur den Steuersatz, sondern auch Nettoentgelt und Steuerbetrag. Bei Kleinbetragsrechungen unter € 400,- ist das nciht nötig.
Betragen Ihre Bareinnahmen im Jahr mehr als € 7500,-, benötigen Sie vermutlich eine Registrierkasse (Manipulationsschutz). Informationen über die Grenzwerte und Ausnahmen gibt es bei der WKO. Überlegen Sie deshalb, ob Sie nicht lieber grundsätzlich zu Rechnungen mit Zahlschein wechseln bzw. auf Online-Zahlungen hinweisen.
LG Jeannie
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