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Verfasst von: Sabine Linzer am 21.02.2024 15:00
 


THEMA:  Auflösung Gewerbebetrieb

Guten Tag,

bei der Auflösung eines Gewerbebetriebes (E/A-Rechner) zum 30.6.2024 wegen Antritt der Pension, muss lt. Auskunft WKO eine "Schlussbilanz" (nach Doppelter Buchführung) erstellt werden.

Nun gibt es in diesem kleinen 1-Mann-Betrieb (reiner Dienstleister) keine Vermögenswerte, außer einem alten Kastenwagen (auf RBW abgeschrieben), den der Gewerbetreibende als Privatentnahme rauskaufen würde (Wert lt. Eurotax-Liste ca. 10.000 Euro) - natürlich Ekst+Ust Pflichtig

Frage:

Kann man dieses "Rauskaufen" schon im Laufe des Juni machen und in die laufende E-A-Rechnung nehmen oder MUSS das in eine "Schlussbilanz". Wenn nicht, könnte man sich die Schlussbilanz mangesls Bilanzposten sparen?? Ist das erlaubt? Es gäbe ja Null Veräußerungsgewinn.

 

MUSS diese Schlussbilanz von einem Steuerberater gemacht werden oder darf man das auch als angestellte Buchhalterin, die bisher die E-A-Rechnung erledigt hat (keine Buchhalterprüfung)

Vielen Dank für die Auskunft.

Verfasst von: HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH am 22.02.2024 11:07
THEMA:  Auflösung Gewerbebetrieb

Das Auto kann auch im laufenden Betrieb rausgekauft werden.

Eine Schlussbilanz muss immer gemacht werden, dabei ist zu beachten, dass man noch offene Kosten (WKO-Grundumlage, Steuerberaterkosten, ....) abgerenzen muss und als Verbindlichkeiten ausweisen muss.

Wenn es tatsächlich nichts gibt, dann ist eine Nullbilanz zu stellen.

Wenn Sie beim Unternhemen als Buchhalterin angestellt sind, dann dürfen Sie dies auch selbst erledigen.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis
Ihr Steuerberater
www.hochweis.at

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