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Verfasst von: EVA am 04.03.2024 18:59
 


THEMA:  Bewirtung

Hallo, 

Wir machen die E/A Rechnung und da hätte ich eine Frage zur Bewirtung.

Die Geschäftsführerin geht 1,2 im Monat Essen, ohne geschäftlichen Hintergrund. Die Bezahlung erfolgt über das Bankkonto.  

Wie erfolgt dann die Verbuchung?

Danke im Voraus.  LG Eva

Verfasst von: WMT am 05.03.2024 12:03
 


THEMA:  Bewirtung

Das klingt nach Privatentnahmen der GF = Einzelunternehmerin.

www.stb-takacs.at

Verfasst von: HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH am 05.03.2024 16:56
THEMA:  Bewirtung

Liebe Eva,

Steuerlich sind mit 50 % der Ausgaben Essensrechnungen (Bewirtungen) nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn diese überwiegend werblichen Charakter haben. Dazu muss auf der REchnung der Geschäftspartner (Firma und Person) sowie der Werbegrund (Auftragsgewinnung, Produktvorstellung, ...) angegeben werden.

Darüber hinaus kann man 100% der Essenausgaben dann als Betriebsausgabe ansetzen, wenn Mitarbeiter bewirtet werden, wozu auf der REchnung auch die Namen der bewirteten Mitarbeiter anzugeben sind.

Wenn diese Gründe aber nicht vorliegen und die Vermerke nicht gesetzt sind, dann handelt es sich um keine Betriebsausgaben sondern um Privatentnahmen wie der Kollege ausgeführt hat.

Lieben Gruß

Claudia Hochweis
Ihr Steuerberater
www.hochweis.at

 

Verfasst von: Eva am 05.03.2024 18:58
 


THEMA:  Bewirtung

Vielen Dank für eure Antworten, LG 

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