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Verfasst von: Martin am 20.04.2024 12:56
 


THEMA:  Großes Arbeitsplatzpauschale

Ich habe unselbständige Einkünfte mittels Dienstleistungsscheck bis max Höhe Geringfügigkeitsgrenze. Ausserdem bin ich als Gewerbebetrieb mit Gewerbeschein mit 2 Gewerbescheinen gemeldet (Personenbetreuung und Energetik), bei denen ich gesamt max bis zur SVS-Vollversicherungsgrenze Enkünfte habe. Allgemein möchte ich mit meinen Einkünften unter der Lohn-/ Einkommensteuergrenze bleiben.

Im Gewerbe Energetik habe ich Einkünfte von ca 100 bis 400 Euro je Monat (unterschiedlich) und zuhause im eigenen Haus einen Praxisraum eingerichtet - die die anderen Tätigkeiten benötige ich kein Arbeitszimmer und keinen eigenen Arbeitsplatz, da die Privathaushalte meiner Klienten den Tätigkeitort darstellen.

Ausserdem nutze ich sporadisch meine  private Küche, den Wohnraum und das Badezimmer/WC. In den nächsten Jahren möchte ich dieses Gewerbe aufbauen, allerdings habe ich noch Aus-/Fort-/Weiterbildung laufen und eine kranke Tochter zu betreuen, so kann ich z Zt noch nicht mehr erwirtschaften. Ich verbrauche Heizung, Strom, Waschmaschine, Trockner etc. Darf ich das große Arbeitsplatzpauschale geltend machen, obwohl ich (noch) nicht mehr Einkünfte daraus erziele?

Verfasst von: Jeannie am 22.04.2024 15:02
 


THEMA:  Großes Arbeitsplatzpauschale

Für Sie gilt:

kein eigener Arbeitsplatz / Büro außer Haus, also müssen Sie Ihre Buchhaltung fürs Gewerbe im Wohnzimmer erledigen, egal wie hoch (niedrig) der Gewinn ist,

und

geringfügige Nebeneinkünfte (unselbständige Tätigkeit unter € 11.693,--).

Damit steht Ihnen die große Arbeitsplatzpauschale zu. Diese € 100,- pro Monat sind auf die beiden Gewerbe aufzuteilen.

LG Jeannie 

 

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