Hallo,
ich mache noch nicht allzu lange die Buchhaltung, deswegen bitte um kurze Hilfestellung.
Zu meiner Frage. Ich habe die UVA für den Februar zeitgerecht ans FA gemeldet. Jetzt habe ich noch eine Rechnung vom Februar erhalten. Muss ich die UVA vom Februar korrigieren oder kann ich sie in die Buchhaltung für die UVA vom März mitmelden?
Vielen Dank für eure Antworten. LG Anna |