Der Einkommensteuer unterliegt nicht die gesamte Honorarnote sondern nur der Gewinn, also nach Abzug diverser Spesen (Fahrtkosten, Papier, Datenräger, ...). Unter € 730,- Gewinn müssen Sie nichts tun, über € 730,- ist der Erklärungswechsel nötig. Es ändert aber nichts an der Berechnung der Einkommensteuer, Sie wechseln nur vom vereinfachten Formular für Arbeitnehmer auf das Standardformular der Steuererklärung.
Auf der Honorarnote vermerken Sie am besten: Keine USt. nach § 6 (1) 27 UStG. (Kleinunternehmerregelung).
LG Jeannie |