Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich arbeite in zwei Angestelltenverhältnissen, einmal vollversichert und einmal geringfügig.
Dadurch ergibt sich nächstes Jahr eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer.
Meine Frage: kann ich die nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträge in der Arbeitnehmerveranlagung absetzen? Wenn ja, unter welcher Kennzahl?
Ist noch weiteres bei dieser Konstellation an Angestelltenverhältnissen zu beachten?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Mit freundlichen Grüßen
Theresa |