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Verfasst von: Petra am 02.06.2024 13:49
 


THEMA:  Datum der Steuerschuld bei innergemeinschaftlicher Dienstleistung - Umsatzsteuer vs. Einkommensteuer

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Kleinunternehmerin. Da ich aber Einkommen von einem deutschen Unternehmen beziehe, mache ich hierfür eine Zusammenfassende Meldung inkl. Umsatzsteuererklärung.

Konkreter Fall: Ich erhalte eine Gutschrift von einem deutschen Unternehmen welche auf Dezember 2023 datiert ist. Das Geld fließt allerdings erst im Folgemonat (Jänner) auf mein Konto. 

Die Summe fällt unter Reverse-Charge und ist nicht umsatzsteuerpflichtig - nur meldepflichtig (da ich ja außerdem Kleinunternehmer bin). Bei Reverse-Charge zählt laut meiner Information in der Umsatzsteuererklärung + ZM das Datum der Leistung (also Dezember).

In Einkommensteuerklärung gilt allerdings das Zuflussprinzip (also Jänner 2024).

FRAGE:

Kann also dieses Einkommen in der Umsatzsteuererklärung in das Jahr (Dezember) 2023 fallen und in der Einkommensteuererklärung auf (Jänner) 2024? Oder muss ich hier eine einheitliche Lösung wählen?

Freundliche Grüße und Danke für eine Antwort!

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