SG Damen und Herren,
Ich habe über erweitertes Eintritts Recht eine Genossenschaftswohnung von meiner Urgroßmutter übernommen. Nun erwäge ich sie zurück zu geben und jetzt stellt sich die Frage was mit dem Finanzierungsbeitrag passiert. Wem gehört der?
Sie ist ein Pflegefall und mein Vater regelt die Finanzen für sie. Als sie mir die Wohnung weitergegeben hat war dies auch schon der Fall. Da es in dem Fall sehr strenge Regelungen gibt sind wir uns nicht sicher ob der Anteil nicht am sie zurück kommen müsste.
Ich freue mich über Ihre Antwort
Mfg Lisa |