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Verfasst von: Martina am 26.06.2024 21:57
 


THEMA:  Pauschalierung für Kleinunternehmer

Hallo!

Ich hätte eine Frage zum Thema KU-Pauschalierung: Bei Anwendung dieser Pauschalierung können ja grds 45% bzw für Dienstleistungsbetriebe 20% der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben angesetzt werden. Für die Tätigkeit als Influencer (also Werbetätigkeit) würden daher mE die 20% greifen. Sehe ich das so richtig? Arbeitsplatzpauschale kann unabhängig von der Umsatzhöhe zusätzlich geltend gemacht werden, richtig?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. 

LG Martina

Verfasst von: Jeannie am 26.07.2024 20:54
 


THEMA:  Pauschalierung für Kleinunternehmer

Influencer fällt unter Dienstleistungen.

Und da man von zu Hause aus arbeitet, steht auch die Arbeitspaltzpauschale zu, unabhängig von der Umsatzhöhe. Ob die volle Arbeitspaltzpauschale zusteht, hängt davon ab, ob und wie hoch unselbständige Einkünfte sind.

LG Jeannie

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