Influencer fällt unter Dienstleistungen.
Und da man von zu Hause aus arbeitet, steht auch die Arbeitspaltzpauschale zu, unabhängig von der Umsatzhöhe. Ob die volle Arbeitspaltzpauschale zusteht, hängt davon ab, ob und wie hoch unselbständige Einkünfte sind.
LG Jeannie |