Man nimmt nur den gewerblichen Anteil in die ESt-Erklärung hinein.
Natürlich benötigt man die komplette Summe für die Buchhaltung, damit die Kassa stimmt. Das gilt nicht nur für die tatsächlichen Kfz-Kosten, die anteilig angesetzt oder durch km-Geld ersetzt werden, als auch Tagesdiäten, da nicht die Essensbelege sondern nur die Tagessätze geltend gemacht werden können.
Auch beim Auto, PC und anderen Anlagen (Haus oder Wohnung bei VV) wird nicht die Rechnungssumme sondern die AfA bei de ESt geltend gemacht.
LG Jeannie |