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Verfasst von: N. K. am 10.09.2024 14:58
 


THEMA:  E1 Einkommenssteuererklärung

Hallo, ich werde im kommenden Jahr auf die E1 Einkommenssteuererklärung wechseln, da ich neben meiner Angestelltentätigkeit kleinere Honorartätigkeiten erledige, die den Freibetrag (730€) übersteigen. Ich stelle stets Honorarnoten. MEine Frage ist, muss ich diese dann auch bei der Einkommenssteuererklärung online einreichen oder nur auf Nachfrage. Ich verstehe das Sistem nicht. Danke.

Verfasst von: Jeannie am 11.11.2024 11:29
 


THEMA:  E1 Einkommenssteuererklärung

Das umfangreiche Formular verwirrt zuerst, aber es sind nur Einnahmen, Ausgaben und der daraus ermittelte Gewinn einzutragen.

Die Belege (Honorarnoten) sind volle 7 Jahre aufzubewahren. Das selbe gilt für Ausgabenbelege, oder Sie nutzen das Betriebsausgabenpauschale.

LG Jeannie

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