Sidn die Vortragenden selbstständig (auch für andere Auftraggeber tätig, eigene Arbeitsmittel) oder angestellt.
Handelt es sich um Vortragende (stuerpflichtig) oder würden Sie hier eher eine erzieherische Tätigkeit sehen (steuerfrei)? Zur Abklärung würde ich hier verschiedene Fachleute konsultieren (WKO, SV, Steuerberater) oder bei ähnlichen Vereinen nachfragen.
Eine Aufwandsentschädigung sollte den tatsächlichen Aufwand abdecken, z. B. entsprechend dem amtlichen km-Geld, anteilige PC- und Internetkosten, anteilige Telefonspesen, ...). Ob die Entschädigung extra oder als Teil des Honorars ausgezahlt wird, es sind für den Vortragenden immer Einnahmen, die bei der Gewinnermittlung mit den Ausgaben gegenzurechnen sind.
Für die Vereinstätigkeit können Sitzungsgelder ausgezahlt werden (Idee: z. B. Stundenlohn einer Sekräterin + Fahrtkosten, Diäten, Internet, Telefon, ...), die nach Abzug tatsächlicher Kosten unter Sonstigen Einkünften / Funktionsgebühren zu versteuern sind.
LG Jeannie |