Hallo Martin,
ich bin selbst in der gleichen Situation, deshalb kann ich dir hier Infos dazu geben.
1.) Nein, man kann sich nicht nur bei Gründung von der Pflichtversicherung befreien lassen
2.) Dein Unternehmen schließen und ein neues aufmachen würde nichts bringen, denn die Regel lautet: (Für Personen unter 57) Solange du in den letzten 5 Jahren mehr als 1 Jahr lang pflichtversichert warst, kannst du dich nicht befreien lassen. (Egal für welches Unternehmen - generell). Das macht dann einen Teufelskreis, weil du ja aktuell auch weiterhin pflichtversichert bist.
Jetzt kommt die gute Nachricht (wie gesagt, bin in der gleichen Situation):
Wenn du noch wo arbeitest und z.B. dort laut ASVG versichert bist, dann kannst du bei der SVS einen Antrag auf eine so genannte Mehrfachversicherung abgeben. Das schließt dich zwar von einer Pflichtversicherung (KV,UV,PV) nicht aus, ABER die Beitragsgrundlage ist dann nur das was du tatsächlich verdienst und nicht der Mindestbeitrag von X. Ich denke, dass ist auch das was du erreichen willst bzw wissen wolltest.
Glg Sonja |