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Verfasst von: Martin am 14.02.2025 09:29
 


THEMA:  Ausnahme von Pflichtversicherung nach 5 Jahren

Hallo!

Ich habe mich 2018 selbständig gemacht und das bis 2023 hauptberuflich ausgeführt, dadurch auch immer SVS gezahlt. Seit 1,5 Jahren bin ich nun aber wieder unselbständig beschäftigt und nur noch nebenberuflich selbständig tätig.

Ich verdiene durch die selbständige Tätigkeit nur noch ca. 200 - 300 Euro im Monat. Daher wollte ich mich von der SVS abmelden, natürlich bis auf die verpflichtende Unfallversicherun. Die SVS sagt aber, dass das nicht mehr möglich sei, und ich mich nur durch Auflösung oder Ruhendmeldung befreien kann:

"... bezugnhemend auf oben genanntes Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass die Pflichtversicherung nur beendet werden kann, wenn die Gewerbeberechtigung ruhend oder abgemeldet wird. Eine Ausnahme wegen geringer Einkünfte und Umsätze ist nicht mehr möglich, da die Voraussetzungen nicht vorliegen."

Stimmt es, dass man sich nur zur Gründung von der Pflichtversicherung befreien lassen kann? Wenn ja, muss ich hier tatsächlich mein Unternehmen auflösen, dann ein neues gründen um mich vom SVS-Beitrag zu befreien? Was ist hier der Sinn dahinter?

Vielen Dank für eure Antwort,
LG
Martin

Verfasst von: Sonja Wallner am 21.02.2025 21:17
 


THEMA:  Ausnahme von Pflichtversicherung nach 5 Jahren

Hallo Martin,

ich bin selbst in der gleichen Situation, deshalb kann ich dir hier Infos dazu geben.

1.) Nein, man kann sich nicht nur bei Gründung von der Pflichtversicherung befreien lassen

2.) Dein Unternehmen schließen und ein neues aufmachen würde nichts bringen, denn die Regel lautet: (Für Personen unter 57) Solange du in den letzten 5 Jahren mehr als 1 Jahr lang pflichtversichert warst, kannst du dich nicht befreien lassen. (Egal für welches Unternehmen - generell). Das macht dann einen Teufelskreis, weil du ja aktuell auch weiterhin pflichtversichert bist.

Jetzt kommt die gute Nachricht (wie gesagt, bin in der gleichen Situation):

Wenn du noch wo arbeitest und z.B. dort laut ASVG versichert bist, dann kannst du bei der SVS einen Antrag auf eine so genannte Mehrfachversicherung abgeben. Das schließt dich zwar von einer Pflichtversicherung (KV,UV,PV) nicht aus, ABER die Beitragsgrundlage ist dann nur das was du tatsächlich verdienst und nicht der Mindestbeitrag von X. Ich denke, dass ist auch das was du erreichen willst bzw wissen wolltest.

Glg Sonja

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