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Verfasst von: Sanja am 03.03.2025 22:23
 


THEMA:  Gewerbeanmeldung (schritte)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin beim AMS angemeldet (geförderte Ausbildung) und plane, mich als Nageldesignerin selbstständig zu machen. Heute habe ich den Mietvertrag für mein Geschäftslokal unterschrieben und möchte ab nächster Woche mein Gewerbe anmelden. (?)
Nach der Anmeldung möchte ich mich von der SVS befreien lassen (Kleinunternehmerregelung). Außerdem plane ich, meine Buchhaltung selbst zu führen.
Ich habe einige Fragen zu den nächsten Schritten:
• Ab wann sollte ich offiziell starten – ab dem Datum der Gewerbeanmeldung oder bereits ab dem Mietvertragsdatum
• Bin ich zu weiteren Schritten oder Meldungen verpflichtet?
• Da ich nur Barzahlungen annehme, muss ich ein Kassenbuch führen?
• Welche steuerlichen Pflichten habe ich in Bezug auf Einkommensteuer (durch AMS und Nebenjob)?
• Was sind die nächsten Schritte nach der Gewerbeanmeldung?
Mein aktueller Plan sieht folgendermaßen aus:
• Mietvertrag unterschrieben (Standort fixiert)
• Gewerbeanmeldung ab nächster Woche
• Antrag auf SVS-Befreiung stellen
• Formular für das Finanzamt ausfüllen
• Buchhaltung selbst führen (Einnahnem-Ausnahmen, noch was?
• Klärung der Pflicht zur Einkommensteuer??
• Klärung der Pflicht zur Kassenführung

Ich freue mich über Ihre Rückmeldung und bedanke mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen

Verfasst von: Oskar Bechtold am 04.04.2025 16:14
 


THEMA:  Gewerbeanmeldung (schritte)

Da wir uns auf einem Wirtschaftsforum, nehme ich an, dass diese Diskussion im Hinblick auf Investitionen in ein Geschäft und nicht auf den Konsum interessant ist. Habe ich recht? Kurz gesagt: Sowohl pflanzliche als auch tierische Produkte haben einen Nachteil – die Haltbarkeit. Genauer gesagt, zwei: Auch eine Zertifizierung ist notwendig. Es ist deutlich sicherer und rentabler, Kleidung zu verkaufen. Man kann mit Elandia Fulfillment Dienstleister zusammenarbeiten, dann wird der Prozess noch einfacher.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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