Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Vorsteuern im Gastgewerbepauschalierung.
Dürfen die Vorsteuern der nicht abzugsfähige bzw. durch Grundpauschale abgedeckte Ausgaben wie z.B. Bürobedarf, Werbung, geringwertige Wirtschaftsgüter, Buchhaltungsaufwand etc. , in Anspruch genommen werden.
Wenn man z.B.: ganz normale Einnahmen/Ausgaben (Nettosystem) duchführt und am Jahresende die durch Pauschalierung abgegoltene Ausgaben (Netto) wieder heraubucht?
Vielen Dank für ihre Hilfe!
Lg, Peter |