Hallo!
Ich habe kürzlich die Info bekommen, dass ich bei der Berrechung der pauschale Vorsteuer nur die Inlandsumsätze als Basis heranziehen darf. Ich habe aber hauptsächlich Umsätze aus Dienstleistungen ins EU- und auch nicht EU-Ausland.
Auf der USP Seite heisst es aber dazu: Die pauschale Vorsteuer ist generell mit 1,8 Prozent des Gesamtumsatzes (ausgenommen unecht steuerbefreite Umsätze und Umsätze aus Hilfsgeschäften wie der Verkauf von Anlagegütern), höchstens 3.960 Euro zu berechnen. Die Pauschalierung der Vorsteuern mit 1,8 Prozent ist für jeden einzelnen Betrieb möglich.
bzw.: Das Umsatzsteuergesetz (UStG) unterscheidet zwischen echten und unechten Steuerbefreiungen. Bei der echten Steuerbefreiung bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug unberührt, wie z.B. bei Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten und innergemeinschaftlichen Lieferungen in Mitgliedstaaten der EU (spezielle Vorschriften gelten bei den sogenannten "Touristenexporten")
Was habe ich hier falsch verstanden? Bei Dienstleistungen ins EU und nicht EU-Ausland handelt es ja um echt steuerbefreite Umsätze. Danke für kurze informative Aufklärung!
Was habe ich hier falsch verstanden? Danke für kurze informative Aufklärung! |