Liebes Team,
ich habe Fragen zur korrekten Steuerabrechnung (EAR) als Buchbloggerin. Ich weiß bereits, dass ich kostenlos erhaltene Rezensionsexemplare steuerlich erfassen muss. Die Frage ist jedoch: Wie genau? Ich habe 2024 etwa 60 Rezensionsexemplare erhalten.
Ich darf die Rezensionsexemplare nicht verkaufen. Sie haben daher einen Verkehrswert von 0€. Muss ich sie also mit 0€ erfassen? Oder mit dem Ladenpreis?
Falls ich sie mit dem Ladenpreis erfasse, werden daraus auch die Steuern berechnet. Dann frage ich mich aber: Woher soll ich die Steuern bezahlen, wenn ich für meine Tätigkeit kein Geld bekomme, sondern nur unverkäufliche Bücher? Ich kann dem Finanzamt ja schlecht Bücher zum Bezahlen der Steuer schicken.
Zudem haben die Bücher für mich persönlich definitiv nicht den selben Wert wie der Ladenpreis. Ich kann so viele Bücher privat ja gar nicht nutzen, sondern bestelle sie für den Zweck des Rezensierens. Sollte ich sie mit einem "persönlichen Wert" in die EAR aufnehmen?
Konkret:
- Wie erhaltene Rezensionsexemplare erfassen, für die es eine freiwillige Gegenleistung in Form einer Rezension (positiv oder negativ) gab?
- Wie erhaltene Rezensionsexemplare erfassen, für die es nie eine Gegenleistung gab (z.B. da Inhalt für mich nicht vertretbar)?
- Wie Rezensionsexemplare erfassen, die ich - da ich sie ja nicht verkaufen darf und sich die Bücher häufen - verschenkt habe? Sind das dann Privatentnahmen?
- Wie unerwünscht zugesandt bekommene Geschenkexemplare erfassen? Oder gar nicht erfassen?
- Woher die Steuer bezahlen, wenn ich doch kein Geld beim Buchbloggen einnehme, sondern nur Bücher erhalte?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
J.M. |