Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich (21J) habe nach meiner Berufsausbildung (2000-2002 / 2002-dato Berufstätig) vor die Berufsreifeprüfung zu absolvieren.
Werde in dieser Zeit zu 99% nur Teilzeit arbeiten (15-20h).
Für mich stellen sich jedoch einige Fragen:
1.) Besteht während den Lehrgängen zur Berufsreifeprüfung die Möglichkeit, wieder Kinderbeihilfe zu beziehen?
2.) Wenn ja, wieviel darf ich dann dazuverdienen (meines Wissens um die 8700,-- Eur) (sind diese 8700,-- netto oder brutto)
3.) Angenommen ich beginne am 1.3.05 (Jänner & Februar normales Angestelltengehalt 38,5h) sind diese 8700 dann alliquot auf die verbleibenden 10 Monate umzurechnen? (da ja erst ab MÄRZ Kinderbeihilfe bezogen wird)
mfg hans h |
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