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Verfasst von: Patrizia am 13.02.2005 13:10
 


THEMA:  Arbeitnnehmerveranlagung
Ich möchte meine Arbeitnehmerveranlagung für das vorige Jahr machen, wobei ich unter 6.000 € Jahresverdienst kommen sollte, um den AVAB meines Partners nicht zu gefährden. Deshalb möchte ich meine Einkünfte vorab selbst zusammenrechnen. Ich war 6 Monate angestellt und danach 6 Monate im Mutterschutz (Kindergeld beziehe ich erst seit Jänner). Welche Einkünfte (brutto, netto, Sonderzahlungen) werden für die Berechnung des Einkommens herangezogen? Wie verhält sich das bei der Wochenhilfe (da ist ja das Urlaubs- und Weihnachtsgeld aliquot miteingerechnet)? Danke. Patrizia
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