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Verfasst von: Bonsai am 16.02.2005 07:46
 


THEMA:  Nebenjob
Liebes Steuerberater-Forum, ich bin Beamter und möchte in meiner Freizeit private Softwareschulungen geben. dh: 2-3 mal pro Monat für 2-3 Stunden beim jeweiligen Kunden zu Hause (Einzelpersonen) Folgende Fragen: 1. Muss ich dafür einen Gewerbeschein lösen? 2. Gibt es max. Zuverdienstgrenzen die ich einhalten kann/soll? 3. Wie müssen diese Zuverdienste versteuert werden? Danke!
Verfasst von: Jutta Rapp am 16.02.2005 07:46
 


THEMA:  Re: Nebenjob
Ob es für diese Art der Tätigkeit einen Gewerbeschein gibt können Sie bei der Gewerbebehörde erfragen (Magistrat, bzw. BH). Zuverdienstgrenzen gibt es für die Sozialversicherungspflicht und eventuell auch Steuerpflicht. Sie sind mit Ihrem Gesamteinkommen einkommensteuerpflichtig. Ich rate eine Erstberatung bei einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Viele Kanzleien bieten kostenlose Erstberatungen. www.steuerberater-rapp.at
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