Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Klaudia2005 am 25.02.2005 13:26
 


THEMA:  § 19
Einen wunderschönen Freitag nachmittag! Ich hab da ein kleines Problem. Ein Kunde hat mir eine RE retourgeschickt, mit der Bitte, doch die §19 Regelung darauf zu vermerken. Angeblich bezüglich UST - ich hab leider keine Ahnung, um was es da eigentlich geht!! Egal wen ich Frage, jeder weiss, daß es eine §19 Regelung gibt, aber niemand kann mir sagen, wie dieser omisöse Satz lautet, der auf der Rechnung stehen muss. Nach stundenlangem Suchen im Internet bin ich nun auf Ihre Page gelangt - ich hoffe, es kann mir irgendjemand weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus und schönes Wochenende!
Verfasst von: Karl am 25.02.2005 13:26
 


THEMA:  Re: § 19
aus welchem Land kommen Sie? Es handelt sich hier um ein Ö Forum. Der §19 USTG D ist mW die Regelung der Kleinunternehmer. Einfach mal im Gesetz nachschauen.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 25.02.2005 13:26
 


THEMA:  Re: § 19
Erbringen Sie vielleicht Bauleistungen? In diesem Fall wird die Umsatzsteuer gem § 19a vom Empfänger der Leistung geschuldet und dies ist auf der Rechnung zu vermerken.
Verfasst von: Mag. Thomas Fiebich am 25.02.2005 13:26
 


THEMA:  Re: § 19
Sg Frau Klaudia Bevor man auf einer Rechnung einfach irgendetwas draufschreibt, was der Kunde einem sagt, sollte man doch genauer wissen worum es geht! Sonst könnte es passieren, dass sowohl Sie die Ust schulden, als auch der Kunde die Vorsteuer nicht abziehen kann. § 19 ist generell die Regelung betreffend Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger und betrifft nicht nur Bauleistungen. Zu beachten ist auch, dass der leistende Unternehmer für diese Steuer haftet. Fehler können also durchaus teuer zu stehen kommen. Ganz wichtig sind im Zs.hang mit § 19 auch die Vorschriften der Rechnungsausstellung gem § 11 UStG, wo im Abs 1a u.a. die Angabe der UID des Leistungsempfängers ausdrücklich vorgeschrieben wird. Sie sollten sich in solchen Fällen also unbedingt professionell beraten lassen. MfG Thomas Fiebich Klaudia2005 geschrieben: > Einen wunderschönen Freitag nachmittag! > Ich hab da ein kleines Problem. Ein Kunde hat mir eine RE > retourgeschickt, mit der Bitte, doch die §19 Regelung darauf zu > vermerken. Angeblich bezüglich UST - ich hab leider keine > Ahnung, um was es da eigentlich geht!! Egal wen ich Frage, > jeder weiss, daß es eine §19 Regelung gibt, aber niemand kann > mir sagen, wie dieser omisöse Satz lautet, der auf der Rechnung > stehen muss. Nach stundenlangem Suchen im Internet bin ich nun > auf Ihre Page gelangt - ich hoffe, es kann mir irgendjemand > weiterhelfen. > Vielen Dank im Voraus und schönes Wochenende! >
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 18.116.42.233 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.