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Verfasst von: Theresia Maurer am 22.02.2005 05:44
 


THEMA:  neue Selbständige, Honorarnoten
Ich habe eine Frage zu neuen Selbständigen. Ich bin Studentin und habe das letzte Jahr ausschließlich auf Honorarnotenbasis (als Tänzerin, Diplomandin und für eine Studie) gearbeitet und ca. 7000€ verdient. Muss ich diese versteuern bzw. mich beim Finanzamt melden. (Steuernummer) Ab welcher Grenze fällt ein SV- Beitrag an? Gilt dieser Betrag oder darf ich anfällige Reisekosten, Kostümkosten, Büromaterial abziehen? Ich freue mich auf eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Verfasst von: Jutta Rapp am 22.02.2005 05:44
 


THEMA:  Re: neue Selbständige, Honorarnoten
Die Aufnahme der Tätigkeit muß dem Finanzamt gemeldet werden. Bis zu einem Jahreseinkommen (Einnahmen abzüglich Ausgaben) von EUR 8.887 fällt keine Einkommensteuer an. Die Versicherungsgrenze liegt bei EUR 6.453,36, wobei die Bemessungsgrundlage ebenfalls das Jahreseinkommen ist. www.steuerberater-rapp.at
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