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Verfasst von: Sabine am 22.02.2005 09:32
 


THEMA:  DB-KommSt
Hi, ich bin Unternehmerin und habe einen Angestellten. Ich zahle ihm Brutto € 1.070. Ich habe gelesen, dass es betreffend DB und KommSt eine Kleinunternehmerregelung gibt. Wenn die BMGL € 1.460 nicht übersteigt, kann man 1095 abziehen. Wie sieht das bei Monaten mit Sonderzahlung aus? Wird die SZ mitberücksichtigt? Bin für jede Hilfe dankbar
Verfasst von: Jutta Rapp am 22.02.2005 09:32
 


THEMA:  Re: DB-KommSt
In Monaten mit SZ wird DB und KommSt anfallen. www.steuerberater-rapp.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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