Hi,
ich bin Unternehmerin und habe einen Angestellten. Ich zahle ihm Brutto € 1.070. Ich habe gelesen, dass es betreffend DB und KommSt eine Kleinunternehmerregelung gibt.
Wenn die BMGL € 1.460 nicht übersteigt, kann man 1095 abziehen. Wie sieht das bei Monaten mit Sonderzahlung aus? Wird die SZ mitberücksichtigt?
Bin für jede Hilfe dankbar |
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