Verfasst von:
TL_Graz am
14.11.2006 16:13
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THEMA: Besteuerung bei freischaffenden Künstlern (Model) |
Meine Schwester und ich sind NEBENBERUFLICH
-seit kurzem- als Models tätig!
Angenommen wir würden einen Auftrag..sei es für Dreharbeiten oder Fotoshooting bekommen, welcher 1-2 Tage oder darüber hinaus dauert..
dabei ein Verdienst von 2500,- p.P. ist:
Muss dies Versteuert werden..wenn ja WIE?
Ist es geschickter mit dieser Sache gleich zum prof. Steuerberater zu gehen?
Kommendes Jahr stehen uns einige größere Aufträge ins Haus...wie gesagt..NEBENBERUFLICH -wir hauptberuflich eine "normale" Tätigkeit ausüben- was müssen wir berücksichtigen????
BITTE UM HILFE!!! |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
14.11.2006 16:13
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THEMA: Re: Besteuerung bei freischaffenden Künstlern (Model) |
Wenn Sie mehr als 730,--€ jährlich dazuverdienen, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.Da auch sozial-und eventuell umsatzsteuerrechtliche Fragen auftauchen können, empfehle ich Ihnen professionelle Beratung in Anspruch zunehmen.
Wenn Sie im Raum Wien sind,dann biete ich Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.
www.steuerberatung-weiss.at |
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