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Verfasst von: Alexander am 23.02.2005 14:55
 


THEMA:  Grenzsteuersatz
Bei einem Jahreseinkommen von zB EUR 15.000 betrug der Grenzsteuersatz bisher 31 %. Jetzt beträgt er 38,333 %. Heißt das, dass sich das Geltendmachen von Werbungskosten mehr "rentiert" als früher? Früher wurden 31 % für zB Fachliteratur "refundiert", jetzt 38,333 %? Danke für die Auskunft. Alexander
Verfasst von: FM Steuerberatung GmbH am 23.02.2005 14:55
 


THEMA:  Re: Grenzsteuersatz
Ja, das bedeutet das. Wenn man es sich genauer überlegt, ist das aber ja nur gerecht, denn Sie bekommen zwar 38,333% Ihrer Werbungskosten gut geschrieben, aber Sie zahlen auch 38,333% Einkommensteuer.
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