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Verfasst von: Werner am 23.02.2005 17:01
 


THEMA:  Nebenjob für Buchhaltung/Gewerbeschein oder Freier DN?
Hallo liebe Forumleser, wie bereits in diesem Forum öfters behandelt (mit oft widersprüchlichen Lösungsmöglichkeiten) habe ich folgende Frage: Ich bin normaler Dienstnehmer im ASVG. Ich hätte die Möglichkeit in einer kleinen GmbH für ca. 10h/Monat die laufende Buchhaltung zu übernehmen. Jahresabschluß und div.Jahreserklärungen werden vom Steuerberater durchgeführt. Muß man automatisch einen Gewerbeschein haben wenn man Buchhaltungstätigkeiten ausführt? oder kann man Freier Dienstnehmer sein? Ich werde ca. 2h/Woche in dieser GmbH sitzen und nutze ausschließlich deren Betriebsmittel (auch deren Buchhaltungsprogramm). Mein Zuverdienst wird unter der Geringfügigkeitsgrenze sein. Vielen Dank!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 23.02.2005 17:01
 


THEMA:  Re: Nebenjob für Buchhaltung/Gewerbeschein oder Freier DN?
Es gibt 3 Möglichkeiten für einen Buchhalter legal zu arbeiten: 1.)ein Dienstverhältnis 2.)mit Gewerbeschein (gewerblicher Buchhalter) 2.) Selbständiger Buchhalter (Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder) In Ihrem Fall würde ich das geringfügige Dienstverhältnis wählen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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