Hallo liebe Forumleser,
wie bereits in diesem Forum öfters behandelt (mit oft widersprüchlichen Lösungsmöglichkeiten) habe ich folgende Frage:
Ich bin normaler Dienstnehmer im ASVG. Ich hätte die Möglichkeit in einer kleinen GmbH für ca. 10h/Monat die laufende Buchhaltung zu übernehmen. Jahresabschluß und div.Jahreserklärungen werden vom Steuerberater durchgeführt.
Muß man automatisch einen Gewerbeschein haben wenn man Buchhaltungstätigkeiten ausführt? oder kann man Freier Dienstnehmer sein? Ich werde ca. 2h/Woche in dieser GmbH sitzen und nutze ausschließlich deren Betriebsmittel (auch deren Buchhaltungsprogramm). Mein Zuverdienst wird unter der Geringfügigkeitsgrenze sein.
Vielen Dank!
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