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Verfasst von: Carmen am 02.03.2005 18:00
 


THEMA:  Rückzahlung
Ist es richtig, dass der Fahrtkostenzuschuß Lst.-pflichtig und SV-frei ist? Wenn ja, was wäre, wenn einem die letzten 4 Jahre der Fahrtkostenzuschuß mit Lst.-pflichtig UND SV-PFLICHTIG versteuert wurde? Ist eine Aufrollung im Jahr 2005 möglich? Wielang ist eine Nachzahlung seitens des Arbeitsgebers zulässig?
Verfasst von: Christine am 02.03.2005 18:00
 


THEMA:  Re: Rückzahlung
Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - bis zur Höhe des Tarifs des billigsten Massenbeförderungsmittels: LSt-pflichtig, SV-frei ist richtig. Ich meine, dass Geldansprüche nach 3 Jahren verjähren. Theoretisch müsste der DG 3 Jahre zurück jedes Monat neu berechnen und der GKK melden. Ausserdem dem Finanzamt für die geänderten Jahre neue L 16 zusenden (das würde zu einer LSt.Nachzahlung führen). Es wäre ein großer Arbeitsaufwand, bei dem wahrscheinlich wenig rausschaut. Ich würde eine überschlagsmäßige Durchrechnung empfehlen und den Arbeitgeber um eine einmalige Prämienzahlung ersuchen. Für die Firma allerdings kann es anlässlich einer Prüfung noch zu einem Nachspiel kommen, weil ja zuwenig LSt. an das FA abgeführt wurde.
Verfasst von: carmenolivia am 02.03.2005 18:00
 


THEMA:  Re: Rückzahlung
Hallo Christine, Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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