Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Karin am 03.03.2005 14:20
 


THEMA:  Vorrauszahlungen EST
Hallo, ich habe Ende Jänner die Selbständigkeit erworben. Gestern ist ein Bescheid über die Vorrauszahlung von 344€ für das Jahr 2004 und ca. 8000€ für das Jahr 2005 gekommen. 2004 war ich freier Dienstnehmer, EST noch nicht bezahlt. Sind die 344€ dann quasi eine Anzahlung für die ca. 3000€ die ich insgesamt für 2004 bezahlen muss und wird diese dann abgezogen? Da der Bescheid erst gestern eingetroffen ist (2.3) ist die erste Fälligkeit der EST-Vorrauszahlung für 2005 bereits verstrichen. Wann wird wieviel fällig? Am 15. Mai dann 2x 1/4 der EST für 2005? Wann muss ich die quartalsmäßige SV bezahlen? Da habe ich noch nichts bekommen. danke für infos... karin
Verfasst von: Jutta Rapp am 03.03.2005 14:20
 


THEMA:  Re: Vorrauszahlungen EST
Die Vorauszahlung für das Jahr 2004 wird auf den Steuerbetrag, der sich als Nachzahlung ergeben wird, angerechnet. Die Vorauszahlungen für 2005 werden vierteljährlich belastet. Wenn Sie mit dem Vorauszahlungsbescheid keine Buchungsmitteilung erhalten haben, aus der die Fälligkeit hervorgeht, ist anzunehmen, dass zum 15. Mai ca EUR 4.000 vorgeschrieben werden. Die Fälligkeiten für die SV-Beiträge sind 28.2., 31.5., 31.8. und 30.11. jeden Jahres. Die Belastung der Beiträge erfolgt ca ein Monat vor Fälligkeit. Auch hier ist anzunehmen, dass die erste Vorschreibung die Belastung für das 1. und 2. Quartal beinhalten wird (fällig 31.5.). Ich empfehle, wenn Sie bis Mitte Mai keine Vorschreibung erhalten, bei der SVA nachzufragen. www.steuerberater-rapp.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.144.19.224 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.