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Verfasst von: Andreas am 18.05.2006 13:43
 


THEMA:  Grunderwerb als Unternehmen
Kann ein Unternehmen (GesmbH) nach dem Erwerb eines Baugrundstücks (von einem Privaten) die bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer gelten machen, wenn es das Baugrundstück nicht weiter nützt (weil z.B. das Unternehmen 3 Monate später geschlossen wird)?
Verfasst von: WM am 18.05.2006 13:43
 


THEMA:  Re: Grunderwerb als Unternehmen
Sollte der "Private" Umsatzsteuer in Rechnung gestellt haben, wäre er verpflichtet diese auch an das Finanzamt abzuführen!! (§ 19 UStG). Wird die Unternehmereigenschaft beeendet kommt es zu einer Nachzahlung der geltend gemachten Umsatzsteuer: § 12(10) UStG: Sinngemäß: Wird das Grundstück, für welches der Vorsteuerabzug vorgenommen, vor Ablauf von 10 Jahren ins Privatvermögen überführt ist für jedes Jahr 1/10 der Vorsteuer zurückzuzahlen. Somit bringt es keine steuerlichen Vorteile, im Gegenteil es würde den Veräußerer noch mit der vollen Umsatzsteuer belasten.
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