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Verfasst von: J.S. am 14.03.2005 12:43
 


THEMA:  Verletzung der Gewerbeanmelde-Pflicht
Mich würde einmal die Praxis interessieren, was im Falle von Verletzung des Gewerberechts wegen mangelnder Gewerbeberechtigung tatsächlich passiert: 1. Hat dies irgendeinen Einfluss auf das Firmenkonto bei der Bank? Verlangt die Bank für die Eröffnung des Kontos die Anmeldung des Gewerbes? Drohen bez. Firmenkonto Konsequenzen im Falle der Nichtanmeldung? 2. Ein Konkurrent zeigt an wegen - soviel ich weiss - § 1 UWG. Ist es bei zivilrechtlichen Angelegenheiten nicht so, dass dies fürchterlich lange dauert und daher mit einem Urteil nicht vor 2 Jahren nach Klageeinreichung zu rechnen ist? 3. Wird damit nicht - z. Bsp. Baugewerbe - generell sehr viel Schindluder betrieben und viele Firmen, die ohnedies nicht vorhaben, länger als ein Jahr zu existieren, melden nie ein Gewerbe an? Inwiefern ist hier der firmeneintragende Notar angehalten, auf die Anmeldung des Gewerbes hinzuwirken oder diese später nachzuprüfen? Danke schon jetzt für Antworten!!!
Verfasst von: J.S. am 14.03.2005 12:43
 


THEMA:  Re: Verletzung der Gewerbeanmelde-Pflicht
Nachtrag noch: gibt es für den Unternehmer, der das Gewerberecht verletzt hat, sofort nach der Anzeige wegen mangelnder Gewerbeberechtigung Konsequenzen? Man sollte doch annehmen, dass vor einem Urteil nichts geschehen kann. Allerdings habe ich in einem anderen Thread gelesen, dass Werbematerial konfisziert wurde...
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