Verfasst von:
Norbert am
15.03.2005 16:50
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THEMA: UVA |
Hallo liebes Forum!
Ich bin seit dem 1. Jänner selbständig und habe dem FA noch keine Anzeige erstattet. Dies wird voraussichtlich noch eine Woche dauern, da ich momentan im Ausland bin. Ich bin außerdem Umsatzsteuerpflichtig und werde ca. 30000 eur Umsatz machen. Im Jänner und Feber habe ich noch keine Umsätze gemacht und Kosten sind auch noch keine entstanden.
Was passiert wenn ich die Anzeige erst jetzt mache? Muss ich eine händische (ich habe ja noch keine Steuernummer) UVA für Jänner mit "0" erstellen oder brauche das erst wenn die ersten Umsätze getätigt wurden?
Danke für eure Hilfe!! Bin verzweifelt und ich traue mich nicht beim FA anzurufen.
lG
Norbert
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
15.03.2005 16:50
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THEMA: Re: UVA |
Wenn in den Monaten Jänner und Feber weder Umsätze erzielt noch Vorsteuer angefallen sind, müssen Sie auch keine Voranmeldung abgeben.
Vor dem Ausfüllen des Fragebogens anlässlich der Betriebseröffnungsanzeige wäre ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater empfehlenswert.
www.steuerberater-rapp.at
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Verfasst von:
Christine am
15.03.2005 16:50
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THEMA: Re: UVA |
Vorerst brauchen Sie eine UVA nur vierteljährlich abzugeben, also für die Monate Jänner bis März spätestens bis 15. Mai.
Aber auf jeden Fall sollten Sie den Fragebogen Verf24 nicht in Eigenregie ausfüllen. |
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