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Verfasst von: Klaus Mähring am 02.04.2006 19:19
 


THEMA:  Kleinstunternehmer/MwSt.
Meine Frau hilft mir manchmal bei der Arbeit, hat aber nur ein minimales Gesamteinkommen (jährlich ca. 3000 Euro). Reicht ihr zur Rechnungslegung eine Honorarnot? Was muß darauf angegeben werden?
Verfasst von: Christine am 02.04.2006 19:19
 


THEMA:  Re: Kleinstunternehmer/MwSt.
Das Problem liegt woanders. Jede Arbeitskraft muss bei der GKK angemeldet werden und steuerrechtlich muss die Entlohnung eines Familienangehörigen einem Fremdvergleich standhalten können.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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