Verfasst von:
Klaus Mähring am
22.02.2006 16:18
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THEMA: rückwirkende Stillegung Gewerbeschein |
Ich bin Fotograf mit einem sehr unregelmäßigen Einkommen. Ich habe gehört, daß ich für die Monate, in denen ich nicht gearbeitet habe,rückwirkend meinen Gewerbeschein stillegen kann und dann meine SVA-Beiträge zurückfordern kann. Stimmt das? Wie ist da das Vorgehen? |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
22.02.2006 16:18
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Verfasst von:
Christine am
22.02.2006 16:18
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THEMA: Re: rückwirkende Stillegung Gewerbeschein |
Im Infoblatt der WKO gibt es die Bestimmung, dass eine Ruhendmeldung binnen 3 Wochen der zuständigen Fachgruppe zu melden ist. Daher wird wohl eine rückwirkende Stilllegung über einen Zeitraum vom 3 Wochen hinaus nicht möglich sein. Korrespondierend dazu wären die SV-Beiträge auch erst ab der Ruhendmeldung zurückzuerhalten, vorausgesetzt, Sie haben danach keine Leistung in der Krankenversicherung in Anspruch genommen.
Aber - probieren geht über studieren.
VG-Christine |
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Verfasst von:
Sandra P. am
22.02.2006 16:18
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THEMA: Re: rückwirkende Stillegung Gewerbeschein |
Guten Tag, möchte mein Gewerbe ab März Ruhend stellen, bis ende Jahr da ich nur saisonbedingt verdiene. Da meine Einnahmen nur anfang des Jahres sind, frage ich mich wie sich das auf die Steuererklärung auswirkt? Werden meine Einnahmen auf 12 oder auf beispielsweise 2 Monate berechnet?
Vielen dank für die Antwort.
gruss Sandra |
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Verfasst von:
Sandra P. am
22.02.2006 16:18
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THEMA: Ruhen Gewerbeschein |
Guten Tag, möchte mein Gewerbe ab März Ruhend stellen, bis ende Jahr da ich nur saisonbedingt verdiene. Da meine Einnahmen nur anfang des Jahres sind, frage ich mich wie sich das auf die Steuererklärung auswirkt? Werden meine Einnahmen auf 12 oder auf beispielsweise 2 Monate berechnet?
Vielen dank für die Antwort.
gruss Sandra |
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