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Verfasst von: Chinasky am 18.03.2005 07:58
 


THEMA:  UST-Brutto, UST-Netto
Hallo, Bin seit 01/2004 Versicherungsmakler/Gewerbetreibender/ Einzelunternehmer und damit Einnahmen/ Ausgaben Rechner. Möchte meine erste Einkommensteuererklärung online erledigen - habe dazu alle notwendigen Angaben gemacht und wollte eine Vorberechnung machen. Erhalte aber die Rückmeldung, daß ich bei Einnahmen/Ausgaben Rechnung nach §4 Abs.3 zwischen UST-Brutto und UST-netto wählen müssste und außerdem der Wert den ich unter der Kennzahl 330/ Einkünfteverteilung angegeben habe, nicht stimme, obwohl es unter dieser Kennzahl überhaupt gar keinen Eintrag gibt. Bitte um Information, welchen Fehler ich gemacht habe. Anmerkung: Als Versicherungsmakler bin ich "unecht steuerbefreit" da einen Provisionseinnahmen keine UST beinhalten. Mit bestem Dank - Chinasky
Verfasst von: Christine am 18.03.2005 07:58
 


THEMA:  Re: UST-Brutto, UST-Netto
Wenn Sie unecht steuerbefreit sind (z.B.Kleinunternehmer), dann ist im Formular E1a "USt-Bruttosystem" anzukreuzen. Jener Betrag, welcher sich im Formular E1a als "Gewinn/Verlust", bzw. als "Steuerlicher Gewinn/Verlust" ergibt, ist in der Einkommensteuererklärung E1 unter der entsprechenden Einkunftsart einzutragen. Das wäre in Ihrem Fall bei 3.Einkünfte aus Gewerbebetrieb, a) als Einzelunternehmer. Die Absummierung erfolgt dann automatisch unter Ziff. 330. Ein häufiger Fehler ist es auch, dass ganz am Ende vor dem Absatz "Ich versichere, dass ...." vergessen wird, ein Häkchen zu setzen. Also - viel Glück u. Grüße - Christine
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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