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Verfasst von: Sandra Haid am 17.03.2005 23:52
 


THEMA:  geringfügig beschäftigt und nach freiem Dienstnehmervertrag
Hallo! Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen: Ich bin Studentin und arbeite 10 Std./Woche; d.h 40 Std./Monat. Nebenher gebe ich Nachhilfe auf Basis des freien Dienstnehmervertrages. Weiters beziehe ich die Kinderbeihilfe in der Höhe von € 407, 20.- (also monatl. ca. € 200.-). Ich weiß, dass ich monatl. die Grenze von € 323.- nicht überschreiten darf, da mir sonst in Zukunft die Kinderbeihilfe entzogen wird. Nun zu meiner eigentlichen Frage: wie ist es nun mit dem freien Dienstnehmervertrag? Ist es für mich möglich nach diesem Vertrag angestellt zu sein (Bezahlung per Honorarnote) und gleichzeitig aber auch geringfügig beschäftigt zu sein od. könnte es mir da auch durchaus passieren, dass mir die Kinderbeihilfe entzogen wird, was ich natürlich auf keinen Fall riskieren möchte. Ich bitte um rasche Antwort und bedanke mich recht herzlich im Voraus! Mit lieben Grüssen Sandra
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