Verfasst von:
Martin Plohberger am
02.04.2005 10:18
|
|
THEMA: Zivildienst + Progressionsvorbehalt |
hallo,
habe folgendes problem. im jahr 2004 war ich 5 monate Angestellter mit steuerpflichtigen bezügen.
den rest des jahres zivildiener und habe parallel ebenfalls angestellt gearbeitet, allerdings gerade mal ~550 brutto verdient.
wenn ich nun meine veranlagung mache, sollte ich ja einiges aus den ersten monaten zurückbekomnen - ABER:
wie ist das mit diesem Progressionsvorbehalt, welcher auch für Einkünfte aus dem Zivildienstgesetz - welche eigentlich steuerfrei sind - gilt?
heisst es, dass diese fiktiv (lt. gesetztestext) zu den € 550 hinzugezählt werden und ich somit da ev noch steuer nachzahlen muss???
bzw wenn ich es anders interpretiere, wird - wenn ich nicht während des zivi gearbeitet hätte - mein ursprüngliches gehalt auch für den rest des jahres angenommen. wie ist das aber nun, wenn ich doch einkommen hatte?
ev kann mir wer sagen, wie dass wirklich zu verstehen ist.
vielen dank im voraus |
|
|
Verfasst von:
Christine am
02.04.2005 10:18
|
|
THEMA: Re: Zivildienst + Progressionsvorbehalt |
Die Einkünfte als Zivildiener SIND steuerfrei. Aber es wird errechnet, wie hoch Ihr Jahresgehalt gewesen wäre, wenn Sie statt dem Zivildienst weiterhin als Angestellter gearbeitet hätten. Daraus wird dann ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und mit diesem %-Satz wird die Lohnsteuer für Ihr tatsächliches Einkommen (ohne Zivildienstentgelt) berechnet.
Diese Berechnung bewirkt normalerweise, dass es zu keiner LSt-Rückerstattung, aber auch zu keiner Nachzahlung kommen soll.
In Ihrem Fall weiß ich jetzt nicht, ob zur Berechnung das ursprgl. Gehalt oder während der 7 Monate die 550 Euro (beim selben Arbeitgeber ??) herangezogen werden. Wenn nur 550 Euro, dann kann es zu einer Gutschrift kommen.
Jedenfalls kommen Sie nicht um eine "Pflichtveranlagung" umhin. |
|
|
|