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Verfasst von: niko am 13.04.2005 09:21
 


THEMA:  ust beim freien dn
kurze frage: muss ich den dienstnehmeranteil sv beim freien dienstvertrag auch ver"UST"en? oder nur den betrag, der tatsächlich auf mein konto überwiesen wird? danke im voraus für die wie immer super qualifizierte antwort! lg niko
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 13.04.2005 09:21
 


THEMA:  Re: ust beim freien dn
Vorausgesetzt, Sie sind nicht Kleinunternehmer ... Beispiel: Honorar 1.000,-- zuzüglich 200,-- (20% Umsatzsteuer) ergibt 1.200,-- (Rechnungsbetrag inkl. Umsatzsteuer) abzüglich 138,50 (13,85% Dienstnehmeranteil vom vereinbarten Honorar) Auszahlungsbetrag 1.061,50 Der Umsatzsteuer unterliegt also Ihr vereinbartes Honorar (und damit indirekt auch der Dienstnehmeranteil). Freundliche Gruesse Z2M ÖSV Steuerberater http://www.steuerverein.at
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