Verfasst von:
niko am
13.04.2005 09:21
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THEMA: ust beim freien dn |
kurze frage:
muss ich den dienstnehmeranteil sv beim freien dienstvertrag auch ver"UST"en?
oder nur den betrag, der tatsächlich auf mein konto überwiesen wird?
danke im voraus für die wie immer super qualifizierte antwort!
lg niko
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
13.04.2005 09:21
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THEMA: Re: ust beim freien dn |
Vorausgesetzt, Sie sind nicht Kleinunternehmer ...
Beispiel:
Honorar 1.000,--
zuzüglich 200,-- (20% Umsatzsteuer)
ergibt 1.200,-- (Rechnungsbetrag inkl. Umsatzsteuer)
abzüglich 138,50 (13,85% Dienstnehmeranteil vom vereinbarten Honorar)
Auszahlungsbetrag 1.061,50
Der Umsatzsteuer unterliegt also Ihr vereinbartes Honorar (und damit indirekt auch der Dienstnehmeranteil).
Freundliche Gruesse
Z2M ÖSV Steuerberater
http://www.steuerverein.at
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