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Verfasst von: Manfred am 21.04.2005 16:16
 


THEMA:  Sonderausgaben Zahnarzt
Hab folgende Situation: Bin selbstständig,Bruttoeinkommen ca. 120.000EUR/a . Nun hätte ich beim Zahnarzt ca 11.000EUR an Sanierungskosten für die Zähne. Kann ich diese Kosten bei meinem Einkommen als Sonderausgaben geltend machen. Bzw. andere Lösung - ich könnte eine Versicherung (Sonderklasse,Zahnarztversicherung) abschließen und über einige Jahre jeweils ca. 160EUR/Mon Versicherungsksoten haben und die Zahnarztrechnung würde mein Zahnarzt in versicherungsgünstige Pakete aufteilen und mir jeweils zum für die Versicherung optimalen Zeitpunkt legen. Kann ich die Versicherungskosten bei meinem Einkommen absetzen? Und was ist mit den verbleibenden Zahnarztkostne (Versicherung trägt nur 80% und maximal ca. 2700EUR/a). Kennst sicher einer der Damen und Herren damit aus? Schöne Grüße, Manfred
Verfasst von: dIdI am 21.04.2005 16:16
 


THEMA:  Re: Sonderausgaben Zahnarzt
Bei € 120.000 Einkommen wird der Selbstbehalt recht hoch sein, sodass nichts oder nicht mehr viel geht. Der Selbstbehalt beträgt 12 % des Einkommen. (Vermindert sich pro Kind um 1 % und zusätzlich um 1 %, wenn Sie Alleinverdiener sind). Dies können/könnten Sie überigens nicht als Sonderausgaben, sondern als Außergewöhnliche Belastung absetzen. Sonderausgaben (Damit auch die Versicherung) können nur bei Einkommen bis ca. € 51.000 (ATS 700.000) abgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Hagspiel Selbstständiger Buchhalter Gießenstraße 10 6972 Fußach
Verfasst von: dIdI am 21.04.2005 16:16
 


THEMA:  Re: Sonderausgaben Zahnarzt
Nachtrag: Wie ich gerade sehe, schreiben Sie Bruttoeinkommen € 120.000,- ich bin natürlich von € 120.000 steuerpflichtigem Einkommen ausgegangen - das wird dann vermutlich gleich anders aussehen! dIdI
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