Verfasst von:
Manfred am
21.04.2005 16:16
|
|
THEMA: Sonderausgaben Zahnarzt |
Hab folgende Situation:
Bin selbstständig,Bruttoeinkommen ca. 120.000EUR/a .
Nun hätte ich beim Zahnarzt ca 11.000EUR an
Sanierungskosten für die Zähne. Kann ich diese Kosten bei meinem Einkommen als Sonderausgaben
geltend machen.
Bzw. andere Lösung - ich könnte eine Versicherung (Sonderklasse,Zahnarztversicherung) abschließen und über einige Jahre jeweils ca. 160EUR/Mon Versicherungsksoten haben und die Zahnarztrechnung würde mein Zahnarzt in versicherungsgünstige Pakete aufteilen und mir jeweils zum für die Versicherung optimalen Zeitpunkt legen.
Kann ich die Versicherungskosten bei meinem Einkommen absetzen? Und was ist mit den verbleibenden Zahnarztkostne (Versicherung trägt nur 80% und maximal ca. 2700EUR/a).
Kennst sicher einer der Damen und Herren damit aus?
Schöne Grüße,
Manfred |
|
|
Verfasst von:
dIdI am
21.04.2005 16:16
|
|
THEMA: Re: Sonderausgaben Zahnarzt |
Bei € 120.000 Einkommen wird der Selbstbehalt recht hoch sein, sodass nichts oder nicht mehr viel geht.
Der Selbstbehalt beträgt 12 % des Einkommen. (Vermindert sich pro Kind um 1 % und zusätzlich um 1 %, wenn Sie Alleinverdiener sind).
Dies können/könnten Sie überigens nicht als Sonderausgaben, sondern als Außergewöhnliche Belastung absetzen.
Sonderausgaben (Damit auch die Versicherung) können nur bei Einkommen bis ca. € 51.000 (ATS 700.000) abgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Hagspiel
Selbstständiger Buchhalter
Gießenstraße 10
6972 Fußach |
|
|
Verfasst von:
dIdI am
21.04.2005 16:16
|
|
THEMA: Re: Sonderausgaben Zahnarzt |
Nachtrag:
Wie ich gerade sehe, schreiben Sie Bruttoeinkommen € 120.000,- ich bin natürlich von € 120.000 steuerpflichtigem Einkommen ausgegangen - das wird dann vermutlich gleich anders aussehen!
dIdI |
|
|
|