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Verfasst von: Franz Föllig am 25.04.2005 10:54
 


THEMA:  einkommenssteuer freier dn
hallo habe ein paar fragen zur einkommenssteuererklärung 1. für die veranlagung für das jahr 2004 gilt (zumindest mit finanzonline) die frist bis 30.6.05, stimmt das so? 2. meine bruttoeinnahmen sind ca. 15.000 euro -> ust-befreit -> ich nehme ust-bruttosystem auf e1a und trage die 15.000 euros unter kennzahl 9040 ein 3. weils einfacher geht nehme ich basispauschalierung -> 12% pauschalierung und 13,5% sv-dn-anteil in kennzal 9230 auf e1a; also 25,5% von 15.000 4. wie wichtig ist die branchenkennzahl. bin als programmierer (nicht als edv berater) angestellt, würde also 611 (Sofwareberatung und -entwicklung) als nahestehend sehen. nun ist es aber so dass für beratende tätigkeiten nur 6% pauschalierung vorgesehen sind. wäre es vielleicht besser 615 zu nehmen (sonstige edv tätigkeiten)? 5. Kann ich wenn ich die basispauschalierung in anspruch studiengebühren (an einer fh) noch zusätzlich absetzen? wenn ja wie? lg und vielen dank für antworten franz
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