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Verfasst von: Christoph am 02.05.2005 08:15
 


THEMA:  Arbeitszimmer in WG
Ich bewohne in einer WG zwei Zimmer wovon ich eines als Arbeitszimmer benutze. Ich überweise meinen Gesamtanteil (auch Stromkosten etc.) an den Hauptmieter der Wohnung, der die Gesamtmiete etc. bezahlt. Wie müsste die ganze Abwicklung steuerlich korrekt aussehen, um das Arbeitszimmer abzusetzen? Benötige ich einen oder gar zwei Untermietsverträge? Kann der Hauptmieter steuerliche Probleme bekommen, wenn er dann "Mieteinnahmen" hat?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 02.05.2005 08:15
 


THEMA:  Re: Arbeitszimmer in WG
Sie benötigen keinen schriftlichen Vertrag, es gelten auch mündliche Verträge.Aber Sie brauchen eine Rechnung für die bezahlte Miete.Wenn die Einnahmen des Hauptmieters wiederum nur seine Ausgaben decken, dann sollte er keine steuerlichen Probleme bekommen.Man müsste die steuerliche Situation des Hauptmieters untersuchen.
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