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Verfasst von: Martina am 25.05.2005 07:33
 


THEMA:  Investitionszuwachsprämie
Hallo! Hab folgende Frage zur Investitionszuwachsprämie: Im Jahr 2003 wurde eine Werkstattausstattung gekauft (Rechnungsdatum) geliefert wurde ein Teil 2003 und ein Teil 2004. Bezahlt wurde die Ausstattung in 12 Monatsraten (letzte Rate Oktober 2004). Für das Jahr 2003 wurde bereits die Erfolgsrechnung (Einnahmen-Ausgaben) gemacht und beim Finanzamt eingereicht. Auf die Investitionszuwachsprämie wurde dummerweise vergessen. Gibt eine Möglichkeit sie für das Jahr 2004 zu bekommen? (Firmengründung war 2003). Danke. Martina
Verfasst von: FM Steuerberatung GmbH am 25.05.2005 07:33
 


THEMA:  Re: Investitionszuwachsprämie
Für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie ist nicht allein das Rechnungsdatum entscheidend, sondern primär der Zeitpunkt der Erlangung der Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut. Sie können also für den erst 2004 gelieferten Teil die Investitionszuwachsprämie 2004 geltend machen. Für den 2003 gelieferten Teil ist die Investitionszuwachsprämie leider verloren, wenn die Bescheide 2003 bereits ergangen sind.
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